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Kostenabrechnung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich um die Abrechnung der Kosten für die Behandlung im Krankenhaus nicht zu kümmern. Sie müssen jedoch, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Kalendertage im Jahr leisten.
Von der Zuzahlung ausgenommen sind Kinder bis zu 18 Jahren. Über weitere gesetzliche Regelungen zur Zuzahlung informieren Sie die Mitarbeiter der Patientenaufnahme gern. Den gesamten Zuzahlungsbetrag entrichten Sie bitte bei der Entlassung.
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, so werden Ihnen die Kosten des Krankenhausaufenthaltes persönlich in Rechnung gestellt oder in ausgewählten Fällen mit Ihrer Krankenversicherung abgerechnet.

 
 
Adressen

Standort Ilmenau
Oehrenstöcker Straße 32
98693 Ilmenau
Telefon: 03677-606-0
Fax: 03677-88 20 35

Standort Arnstadt
Bärwinkelstraße 33
99310 Arnstadt
Telefon: 03628-919-0
Fax: 03628-919-130

Standort Großbreitenbach
Schulstraße 12
98701 Großbreitenbach
Telefon: 036781-272-0
Fax: 036781-272-41
 
  
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