Kostenabrechnung
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung brauchen Sie sich um die Abrechnung der Kosten für die Behandlung im Krankenhaus nicht zu kümmern. Sie müssen jedoch, wie gesetzlich vorgeschrieben, eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Kalendertage im Jahr leisten.
Von der Zuzahlung ausgenommen sind Kinder bis zu 18 Jahren. Über weitere gesetzliche Regelungen zur Zuzahlung informieren Sie die Mitarbeiter der Patientenaufnahme gern. Den gesamten Zuzahlungsbetrag entrichten Sie bitte bei der Entlassung.
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, so werden Ihnen die Kosten des Krankenhausaufenthaltes persönlich in Rechnung gestellt oder in ausgewählten Fällen mit Ihrer Krankenversicherung abgerechnet.
Von der Zuzahlung ausgenommen sind Kinder bis zu 18 Jahren. Über weitere gesetzliche Regelungen zur Zuzahlung informieren Sie die Mitarbeiter der Patientenaufnahme gern. Den gesamten Zuzahlungsbetrag entrichten Sie bitte bei der Entlassung.
Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, so werden Ihnen die Kosten des Krankenhausaufenthaltes persönlich in Rechnung gestellt oder in ausgewählten Fällen mit Ihrer Krankenversicherung abgerechnet.



